Die rechtlichen Aspekte der armenischen Leihmutterschaft machen den Prozess für die Wunscheltern so reibungslos und vorteilhaft wie möglich. Das Land verfügt über günstige Gesetze, die die Rechte der Wunscheltern von Anfang an anerkennen, was es zu einem attraktiven Ziel für Leihmutterschaften macht.
Komplizierte rechtliche Hürden sind nicht vorhandenDenn in Armenien können die Namen der Wunscheltern direkt nach der Geburt des Kindes in die Geburtsurkunde eingetragen werden. Ein strafferer Ansatz reduziert die Notwendigkeit langwieriger Gerichtsverfahren und zusätzlicher Gerichtsbeschlüsse.
Darüber hinaus unterstützt der armenische Rechtsrahmen einen unkomplizierten Weg zur Elternschaft. Das bedeutet weniger Stress und mehr Konzentration auf die Freude, Ihr neues Kind willkommen zu heißen. Auch die Kosten für eine Leihmutterschaft sind im Vergleich zu anderen Ländern relativ niedrig, was neben der rechtlichen Einfachheit auch eine finanzielle Erleichterung bedeutet.
Entscheiden Sie sich für eine Leihmutterschaft in Armenien und profitieren Sie von einem klaren und günstigen rechtlichen Umfeld. Die rechtlichen Aspekte der Leihmutterschaft in Armenien garantieren, dass Ihr Weg zur Elternschaft durch solide Gesetze unterstützt wird, die Ihre Rechte in den Vordergrund stellen und das Verfahren vereinfachen, so dass es eine lohnende Entscheidung ist.
Straffes juristisches Verfahren: Armenien bietet ein unkompliziertes rechtliches Verfahren für Leihmutterschaften. Die Wunscheltern werden sofort als rechtmäßige Eltern anerkannt, so dass keine weiteren Gerichtsverfahren oder Gerichtsbeschlüsse erforderlich sind.
Direkte Registrierung der Geburtsurkunde: Die Namen der Wunscheltern werden direkt nach der Geburt in die Geburtsurkunde eingetragen, was den Prozess der rechtlichen Anerkennung vereinfacht.
Versicherung der elterlichen Rechte: Der gesetzliche Rahmen in Armenien stellt sicher, dass die Rechte der Wunscheltern von Beginn der Leihmutterschaft an unmissverständlich geschützt und anerkannt werden.
Kosten-Wirksamkeit: Die Leihmutterschaft in Armenien ist im Vergleich zu vielen anderen Ländern erschwinglicher, was die finanzielle Belastung für die Wunscheltern erheblich verringern kann.
Willkommenes rechtliches Umfeld: Armeniens Gesetze schaffen ein günstiges Umfeld für die Leihmutterschaft und ziehen internationale Wunscheltern an, die auf der Suche nach verlässlicher und rechtlicher Klarheit für ihre Reise zur Leihmutterschaft sind.
Juristische Unterstützung: Die Wunscheltern haben Zugang zu erfahrene juristische Unterstützung während des gesamten Prozesses der Leihmutterschaft. Die Anwälte für Leihmutterschaft helfen bei der Dokumentation und stellen sicher, dass diese korrekt gehandhabt wird und die elterlichen Rechte rechtlich abgesichert sind.
Internationale Anerkennung: Da Armenien die internationalen Rechtsstandards einhält, werden die Unterlagen und Verfahren von anderen Ländern weitgehend anerkannt, was für Wunscheltern, die außerhalb Armeniens wohnen, von entscheidender Bedeutung ist.
Datenschutz und Vertraulichkeit: Das armenische Recht respektiert die Privatsphäre aller am Leihmutterschaftsprozess beteiligten Parteien. Die Einzelheiten der Leihmutterschaft werden diskret gehandhabt, um die Identität und die persönlichen Daten der Beteiligten zu schützen.
Leihmutterschaft ist in Armenien seit 2002 legal. Es ist wichtig zu wissen, dass eine Leihmutterschaft für Ausländer in Armenien nur für legal verheiratete Paare oder alleinstehende Frauen möglich ist, die ihre eigenen Eizellen zur Verfügung stellen können.
Es gibt eine Altersgrenze für Paare und alleinstehende Frauen. Die Wunschmutter darf nicht älter als 53 Jahre sein. In der Praxis empfehlen wir, dass die Wunschmutter mindestens 51 Jahre alt sein sollte.
Die Wunscheltern müssen mindestens 2 Mal in Armenien anwesend sein, das Verfahren kann nicht aus dem Ausland mit Hilfe einer Vollmacht eingeleitet werden.
Eizellen- und Samenspender dürfen nicht anonym sein. Dennoch muss in einem solchen Fall ein Spendervertrag zwischen den Wunscheltern und dem Samen-/Eierspender zusätzlich zum Leihmutterschaftsvertrag zwischen den Wunscheltern und der Leihmutter unterzeichnet werden.
Sowohl der Spendervertrag als auch der Leihmutterschaftsvertrag müssen vor einem Notar unterzeichnet werden.
Nach armenischem Recht darf die Leihmutter keine biologische Verbindung zu dem Kind haben, das sie austrägt. Daher können die Wunscheltern das neugeborene Kind erst dann offiziell in Empfang nehmen, wenn ein DNA-Test durchgeführt worden ist. Der Zweck dieses DNA-Tests ist es, jede biologische Verbindung zwischen dem Kind und der Leihmutter auszuschließen.
Die Leihmutter hat kein Recht, die Übergabe des Kindes an die Wunscheltern zu verweigern, und hat keine Rechte oder Pflichten in Bezug auf das Kind, sobald festgestellt wurde, dass sie nicht genetisch mit dem Kind verwandt ist.
Maternity House registriert die Geburt des Kindes auf der Grundlage der medizinischen Geburtsurkunde, des notariellen Leihmutterschaftsvertrags zwischen den Wunscheltern und der Leihmutter sowie des DNA-Testergebnisses.
Rechtsanwältin: Anna Suchanowa